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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte über Dienstleistungen und Lieferungen von Computer Service 2000 und Vertriebs GmbH (CS2000). Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB werden von uns nicht anerkannt.

2.    Vertragsgegenstand, Nutzungsrechte
CS2000 erbringt seine Dienstleistungen und Warenlieferungen ausschließlich auf der Grundlage des mit dem Kunden abgeschlossen Vertrages und dieser AGB. Der Kunde erwirbt an den von CS2000 erbrachten Dienstleistungen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die kundeninterne Nutzung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzzweckes. lm Übrigen verbleiben die Nutzungsrechte bei CS2000.

3.    Vertragsabschluss
In Anzeigen, Prospekten usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 10 Tage gebunden, sofern auf dem Angebot nicht anders angegeben. Der Kunde ist 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Der Auftrag wird rechtswirksam mit der schriftlichen Bestätigung durch uns - auch per Email.
4.    Preise, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Der Kunde ist zur Begleichung der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug verpflichtet. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen fallen weg, wenn der Käufer am Fälligkeitstag nicht bezahlt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Hohe von 5 % p a über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt. Die Lieferung von Waren erfolgt per Nachnahme oder auf Rechnung. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist CS2000 berechtigt, für noch nicht erbrachte Dienstleistungen Vorauszahlungen zu verlangen, eingeräumt Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Leistungspflicht von CS2000 ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen (und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen) als Vorbehaltsware und Eigentum des Verkäufers. Bei Zugriffen Dritter wird der Käufer auf das Eigentum unsererseits hinweisen und uns unverzüglich informieren, dass unsere Eigentumsrechte durchgesetzt werden können.

5.    Lieferzeit, Lieferverzug, Versand
Wenn kein bestimmter Liefertermin oder keine kürzere oder längere Lieferzeit ausdrücklich vereinbart ist, beträgt die Lieferzeit max. 2 Wochen vom Eingang der Bestellung an. Wird die Lieferung ohne unser Verschulden unmöglich (§275 BGB), so sind wir von der Pflicht zur Lieferung frei. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen. Wurde von uns eine fest vereinbarte Lieferfrist oder einen Liefertermin nicht eingehalten, so muss der Kunde nach §326 BGB eine Nachfrist von einem Monat für die Lieferung gewähren. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers per Post oder Spedition. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung verausgabter Beträge vorgenommen. Für den Versand wird ein Versandkostenbeitrag berechnet.

6.    Mitarbeiter, Stundennachweis
Die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter werden von CS2000 ausgesucht. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter, wenn dies ausdrücklich im Dienstvertrag vereinbart worden ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem eingesetzten Mitarbeiter von CS2000 die in seinen Betriebsräumen geleisteten Stunden am Ende eines Tages durch seine Unterschrift schriftlich zu bestätigen. Diese bestätigten Stundennachweise sind Bestandteil der Rechnungslegung.
7.    Loyalitätspflichten, Geheimhaltungsverpflichtung
CS2000 wird dem Kunden jeden möglichen Interessenkonflikt, der sich aus dem Umstand ergibt, dass er auch anderweitig selbständig oder unselbständig tätig ist, anzeigen und Tätigkeiten, aufgrund derer die Gefahr besteht, dass die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erschwert, beeinträchtigt oder vereitelt wird nur nach Zustimmung des Kunden aufnehmen. Der Kunde darf diese Zustimmung nur dann verweigern, wenn die Gefahr einer Erschwerung, Beeinträchtigung oder Vereitelung der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nachweislich tatsächlich besteht. CS2000 wird alle ihm während seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt gewordenen Personen bzw. sachbezogenen Informationen, Betriebsgeheimnisse oder sonstige geschäftliche Tatsachen nur im Rahmen des mit dem Kunden vereinbarten Dienstvertrages verwenden.

8.    Datenspeicherung, Datensicherung, Datenschutz
Die im Auftrag oder einer Bestellung angegebenen Daten dürfen von uns maschinell verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften eınschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses werden beachtet. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Datensicherungen. Der Kunde ist für jegliche Datensicherung selbst verantwortlich. Eine Datensicherung durch CS2000 erfordert einen schriftlichen Auftrag.

9.    Vertragsdauer, Kündigung
Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem abgeschlossenen Dienstvertrag. Ist in diesem kein Datum für den Beginn der Laufzeit festgelegt worden, beginnt der Dienstvertrag an dem Arbeitstag nach dem Tag, an dem die Unterschrift unter den Dienstvertrag gesetzt worden ist, zu laufen. Der Dienstvertrag kann u. a. von jeder Vertragspartei gekündigt werden, wenn der Kunde bei nicht zwingender Notwendigkeit und Unzumutbarkeit der Erhöhung der im Kostenvoranschlag zugrunde gelegten Tagessätze die Genehmigung verweigert.

10.    Gewährleistung
Mängelrügen, die offensichtliche Mängel betreffen, sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe der behaupteten Mängel bei uns anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert. Mängelrügen, die solche Mängel betreffen, die nicht für jedermann offensichtlich sind, sind innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Ware geltend zu machen. Haben wir mangelhaft geliefert, so können wir binnen eines Monats nach Zugang der Mängelrüge durch Lieferung mangelfreier Ware oder Reparatur/Nachbesserung Ersatz leisten. Solange sind die Ansprüche des Käufers auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. Bei Lieferung von gebrauchten Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Werden durch den Käufer Mängel angezeigt, die sich als unberechtigt erweisen bzw. durch Falschbedienungen, falsche Aufbewahrung oder Nutzung hervorgerufen wurden, ist der Verwender berechtigt, die ihm dadurch entstehenden Aufwendungen dem Käufer in Rechnung zu stellen.

11.    Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für die von Dritten angebotenen Dienste und aus deren Nutzung resultierende Folgeschäden. Entsprechendes gilt für Schäden aus Betriebsstörungen. Für Schäden, die durch unmittelbare Inanspruchnahme von CS2000 entstehen, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, Dienstunterbrechungen und Datenverluste unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. CS2000 haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von Email-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes, max. jedoch 5.000 Euro, beschränkt.

12.    Geltendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aufgrund der Geschäftsbeziehungen ist Hannover. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.    Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ausfüllung der Lücke gelten gem. § 306 (2) BGB die gesetzlichen Vorschriften.



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